Die CO2 Bepreisung seit 01.01.2021
Die Bundesregierung hat 2021 eine CO2 Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Über den nationalen CO2-Emissionshandel erhält auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Bundesregierung reinvestiert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen oder als Entlastung für Bürgerinnen und Bürger.
Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Damit ergänzt die Bundesregierung den europäischen Emissionshandel, der bereits für die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und den innereuropäischen Luftverkehr gilt – und erfolgreich zur Emissionsminderung beiträgt. Der Ausstoß von CO2 hat nun auch in den Bereichen Verkehr und Wärme einen Preis.